Blinder Mann mit Smartphone

Barrierefrei im Business

Ist Barrierefreiheit schon Teil Ihrer Business-Strategie und wie gut sind sie auf das Barrierefreiheitsgesetz vorbereitet? Wir zeigen, warum Barrierefreiheit mehr als nur ein Gesetzt ist.

Wie nutzt man eigentlich das Internet, wenn man eine eingeschränkte Sehfähigkeit hat? Vor dieser Herausforderung stehe ich jedes Mal, wenn ich meine Brille nicht griffbereit habe. Wirklich erkennen kann ich ohne sie nicht, was auf dem Bildschirm steht. Ok, mein Problem ist schnell mit einem Griff in meine Tasche gelöst.

Was aber machen Menschen mit z.B. einer Sehbeeinträchtigung, die sich mit einer Lesebrille nicht so einfach beheben lässt? Oder wenn Beeinträchtigungen beim Hören, Bewegen oder Lernen vorhanden sind. Für Menschen mit solchen Einschränkungen bietet das Internet sehr viele Hürden.

  • Im Internet gibt es viele Barrieren für Menschen mit Behinderungen.
  • Vielen Produzenten von Inhalten ist nicht bewusst, dass es Barrieren im Internet gibt.
  • Sensibilisierung für Verbesserungen der Barrierefreiheit ist notwendig.

Digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderungen ist das Internet zu einer Hauptinformationsquelle geworden. In ihrer Studie „Trendstudie zur digitalen Teilhabe“ hat die Aktion Mensch die Situation analysiert.

Häufig mangelt es an barrierefreier Umsetzung von Internetseiten. Viele der etwa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland sind deshalb von der Nutzung solcher Angebote ausgegrenzt.

"Unsere Studie zeigt, dass eine chancengerechte Teilhabe aller nur dann möglich ist, wenn digitale Barrierefreiheit konsequent durchgesetzt wird."

Christina Marx, Leiterin der Aufklärung bei der Aktion Mensch.

Was umfasst das Barrierefreiheitsgesetz?

Das Barrierefreiheitsgesetzt soll den Zugang zu digitalen Produkten, Dienstleistungen und Infrastruktur für alle Menschen sicherstellen - einschließlich Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, Barrieren zu beseitigen, die den Zugang oder die Nutzung erschweren oder unmöglich machen. 

 

Dazu gehören:

Technologie und digitale Inhalte

Garantieren, dass Websites, Apps, Software und andere digitale Produkte so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten genutzt werden können.

Kommunikation und Information

Bereitstellen von alternativen Kommunikationsmethoden, um sicherzustellen, dass Informationen für alle zugänglich sind, beispielsweise durch Gebärdensprache, Braille oder Audiobeschreibungen.

Dienstleistungen

Gewährleisten, dass digitale Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen genutzt werden können.

 

Das neue Gesetz wird gültig ab dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, die ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten.

 

"Barrierefreiheit hat eine tiefe soziale Dimension – und die umfasst so viel mehr als die Rampe vor dem Haus."
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung und selbst von Geburt an stark sehbehindert 

 

Sind Ihre Business-Informationen barrierefrei?

Keine Frage – die Erstellung barrierefreier Internetseiten, B2B-Shops und anderer interner wie externer Anwendungen ist eine Herausforderung. Es sind viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Dabei geht es nicht nur um technische, sondern auch um inhaltliche und gestalterische Maßnahmen.

Gute barrierefreie Webseiten sind so gestaltet, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen, wie Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, zugänglich und nutzbar sind.

  1. Alternativtexte für Bilder
    Bilder, Grafiken und andere nicht-textuelle Elemente sollten immer mit Alternativtexten versehen sein, damit Menschen mit Sehbehinderungen, die Screenreader verwenden, den Inhalt verstehen können. Der Alternativtext sollte eine klare und präzise Beschreibung des Bildes liefern.

  2. Tastaturnavigation
    Die Webseite sollte vollständig mit der Tastatur navigierbar sein. Das bedeutet, dass alle interaktiven Elemente wie Links, Schaltflächen und Formulare per Tab-Taste erreicht und verwendet werden können.

  3. Farbkontrast und -auswahl
    Die Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund sollten hoch genug sein, um für Menschen mit Sehschwächen gut lesbar zu sein. Zudem sollten Farben nicht allein verwendet werden, um Informationen zu vermitteln, da Menschen mit Farbsehschwächen oder Farbenblindheit Schwierigkeiten haben könnten, sie zu unterscheiden.

  4. Untertitel und Transkriptionen
    Videos und Audioinhalte sollten Untertitel oder Transkriptionen enthalten, damit sie für Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich sind. Untertitel sollten präzise und synchronisiert sein.

  5. Struktur und Überschriften
    Die Webseite sollte eine logische Struktur haben, mit klar gekennzeichneten Überschriften (H1, H2, H3, etc.), damit Screenreader-Benutzer schnell durch den Inhalt navigieren können. Dies verbessert auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit.

  6. Klarer und einfacher Inhalt
    Der Inhalt der Webseite sollte klar, präzise und einfach zu verstehen sein. Vermeiden Sie Fachjargon und komplizierte Sprache, um auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder geringen Sprachkenntnissen den Zugang zu erleichtern.

  7. Formulare und interaktive Elemente
    Formulare sollten klar beschriftet und einfach auszufüllen sein. Die Beschriftungen sollten mit den entsprechenden Feldern verknüpft sein, und Fehlermeldungen sollten verständlich und hilfreich sein.

  8. Responsives Design
    Die Webseite sollte auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen funktionieren. Dies gewährleistet, dass Menschen, die mobile Geräte oder spezielle Technologien verwenden, die Webseite ebenfalls nutzen können.

  9. Anpassbare Schriftgrößen
    Benutzern sollte es möglich sein, die Schriftgröße anzupassen, um den Text besser lesen zu können. Dies kann durch relative Einheiten oder spezielle Einstellungsoptionen erreicht werden.

  10. Kompatibilität mit assistiven Technologien
    Die Webseite sollte mit gängigen assistiven Technologien, wie Screenreadern, Braille-Displays und Sprachsteuerungen, kompatibel sein. Testen Sie die Webseite mit diesen Technologien, um sicherzustellen, dass sie korrekt funktioniert.

 

Barrierefreiheit und Inklusion – ein gesamtgesellschaftliches Anliegen

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen und nicht nur Ihr Business. Barrierefreiheit hat einen breiten Einfluss auf soziale Inklusion, Chancengleichheit und Gerechtigkeit. Barrierefreie Zugänge zu Informationen sind auch große Vorteile und Bereicherung für alle anderen Gesellschaftsgruppen: Kinder, Jugendliche, betagte Menschen, Menschen mit anderen Sprach- und Kulturhintergründen und Menschen mit noch wenigen digitalen Kompetenzen.

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Förderung von Inklusion und Chancengleichheit im digitalen Raum.

Detlef von Houwald | B2B Marketing bei AfB social & green IT

B2B Marketing bei Europas größtem Inklusionsunternehmen für Refurbished IT.

Zusammengestellt einige Fakten zum Gesetz für digitale Barrierefreiheit

  • Das Gesetzt wurde am 20. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet als Folge einer EU-Richtlinie.
  • Ziel des Gesetzes ist es Hürden beim Zugang zu Informationen und Kommunikation für Menschen mit Behinderung abzubauen.
  • Das Gesetz gilt für digitale Anwendungen auf Computer, Tablet, Geld- oder Ticketautomaten, Smartphones, Router, Fernseher mit Internetzugang und E-Book-Lesegeräten.
  • Die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit sollen von den Ländern überwacht werden.
  • Das Barrierefreiheitsgesetz tritt ab 28. Juni 2025 in Kraft.

Angebot für Unternehmen zur barrierefreien Umsetzung

Die Erstellung barrierefreier Webseiten erfordert viel Hintergrundwissen. Deshalb bieten wir mit Eye-Able ein spezielles Tool an, weil bei AfB social & green IT Inklusion unser Unternehmensziel ist.

  • Mit Eye-Able testen Sie schnell und einfach die Barrierefreiheit Ihrer Webseite.
  • Es gibt Ihnen konkrete Hinweise, wo und wie Optimierung notwendig ist.
  • Eingebunden in Ihre Website lassen sich Basiselemente bereits barrierefrei nutzen.

Mehr Informationen zu unserer Kooperation mit Eye-Able finden sie unter https://www.afbshop.de/b2b/loesungen/barrierefreiheit/

Mehr Informationen zu Barrierefreiheit bei Aktion Mensch

Ausführlichere Informationen zum Thema Barrierefreiheit inklusive einer ersten Checkliste, Studien und weiteren Materialien finden Sie auf der Website von Aktion Mensch.

AfB Digitale Bildung auf der Learntec 2024      |      04.06. bis 06.06. in Karlsruhe

Jetzt Termin vereinbaren

Warum Sie mit uns sprechen sollten

Wir sind Europas größtes inklusives IT-Unternehmen.

Mit der Wiederverwertung gebrauchter Hardware schaffen wir seit 20 Jahren Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt.

  • Wirtschaftlich handeln
    Nutzen Sie Beschaffungsvorteile, die Ihnen nur ein anerkanntes gemeinnütziges Unternehmen bieten kann.

  • Klima und Umwelt schützen
    Sie leisten durch Ihre Beschaffung einen wesentlichen Beitrag mit unserer vollständige Kreislaufwirtschaft.

  • Gesellschaft stärken
    Mit Ihrer Beschaffung in Europas größtem inklusiven IT-Unternehmen zeigen Sie gesellschaftliche Verantwortung.

Wir sind AfB social & green IT

Auszeichnungen für ein nachhaltiges Geschäftsmodell.

Deutscher Nachhaltigkeitspreis 2024
ITB Distri Award 2024
German SDG Award
Sie haben eine Frage oder brauchen Hilfe? Wir helfen Ihnen gerne!